Ratgeber
Alkohol am Steuer
Restalkohol – das unterschätzte Risiko.
Mit Unterstützung der Autobahnpolizei Münster, stellen wir mal die rechtlichen Folgen nach einer Alkoholfahrt vor und appellieren an ALLE Verkehrsteilnehmer : DON´T DRINK AND DRIVE
Fahren unter Alkoholeinfluss, bleibt seit Jahren eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr und wird oftmals immer noch als „Kavaliersdelikt“ gewertet. Selten taucht die Frage nach „Restalkohol“ auf. Die Gefährlichkeit wird schnell unterschätzt und jeder glaubt, nach einer durchzechten Nacht oder einer Party, die bis in die Morgenstunden dauerte, nach 3 Stunden Schlaf, sich wieder problemlos ans Steuer seines Fahrzeugs setzen zu können.
Anhand eines Beispiels ist dieser Irrtum leicht zu klären.
Gehen wir davon aus, zum Abschluss einer tollen Feier legt man sich mit z.B. 1,8 Promille ins Bett und steht nach 5 Stunden Schlaf wieder auf. Als Durchschnittswert können wir zu Grunde legen, dass ein Körper in der Ruhephase ca. 0,1 Promille pro Stunde abbaut. Das bedeutet in unserem Beispiel, unser Schläfer steht auf und will zur Arbeit fahren und hat noch 1,3 Promille Restalkohol im Blut. In der von ihm als ausreichend angenommenen „Abbauphase“ hat er gerade mal 0,5 Promille abgebaut. Das ist deutlich zu wenig, wird so aber immer wieder unterschätzt.
Was Alkohol im Körper bewirkt
Verzögerte Reaktionen, Sehstörungen und erhöhte Risikobereitschaft – das alles kann für Autofahrer fatale Folgen haben.
Ab 0,3 Promille:
- Erste Beeinträchtigungen des Sehfelds
- falsche Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernungen
- Mögliche Folgen: Fehler bei Überholmanövern, zu dichtes Auffahren.
Um 0,5 Promille:
- Beginnende Enthemmung
- größere Sehstörungen
- verspätete Wahrnehmung roter Ampeln oder Bremsleuchten (Rotlichtschwäche)
- Gleichgewichtsstörungen
- Mögliche Folgen: Fahrfehler in Kurven (Geradeausfahren, Übersteuern), Flüchtigkeitsfehler (Fahren ohne Licht, rechts blinken, links fahren), hilfloses Reagieren in unerwarteten Situationen.
Ab 0,8 Promille:
- Deutliche Enthemmung
- eingeengtes Gesichtsfeld (Tunnelblick)
- Kritikschwäche
- verminderte Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Kombinationsfähigkeit
Ab 1,0 Promille:
- Sprachstörungen,
- erhöhte Risikobereitschaft und Aggressivität
- erhebliche Verlängerung der Hell-Dunkel-Anpassung der Augen
- verschärfter Tunnelblick
- Mögliche Folgen: Vorfahrtfehler oder Streifen parkender Autos am Fahrbahnrand.
Ab 1,6 Promille:
- Stärkere Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
- erstes Lallen
- heftiges Über- und Untersteuern führt zu Schlangenlinien
- Mögliche Folgen: Erhebliche Unfallgefahr durch Abweichen von der Straße oder Wechseln in den Gegenverkehr.

Unbemerkte Eis- und Schneeansammlungen auf Fahrzeugdächern entstehen im Winterhalbjahr leichter als man denkt, und die Unfallgefahr steigt um ein Vielfaches.
Während beim Pkw das Erkennen und Beseitigen von Schnee und Eis auf dem Fahrzeug kein Problem darstellt, ist dies beim Lkw mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zum Erkennen von Schnee- und Eisschichten, besonders wenn diese geringe Dicken aufweisen, ist es im Rahmen der Abfahrtkontrolle für das Fahrpersonal unabdingbar, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sich keine Fremdgegenstände auf dem Aufbau und dem Dach des Fahrerhauses befinden.
Was tun?

Auf keinen Fall die Fahrt ohne vorherige KONTROLLE antreten.
Gefährliche „Dachlasten“ wie Schnee und Eis immer entfernen.
Falls möglich, einen überdachten Parkplatz nutzen.
Bei der Verwendung einer Leiter zum Besteigen des Fahrzeugaufbaus ist nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft zu verfahren.
Die Nutzfahrzeugindustrie bietet alternative technische Hilfsmittel – beispielsweise eine Airbaglösung im Dachplanenbereich an.
Nutzen Sie die bundesweit angebotenen Räumstellen, zu finden unter: www.dvr.de
Bitte beachten!

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (§ 1 Abs. 2 StVO).
Konkret:Verliert ein Fahrzeug, egal ob Pkw, Lkw oder Anhänger, während der Fahrt Schneereste oder Eisstücke, so liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor.
Nach § 23 Abs. 1 StVO ist der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wird dabei jemand behindert oder geschädigt, kommt § 1 Abs. 2 StVO zusätzlich zum Tragen und das Strafmaß verschärft sich.
Werden Personen verletzt oder sogar getötet, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Sinne von § 229 (fahrlässige Körperverletzung) bzw. § 222 fahrlässige Tötung) StGB ein.
Eine Halterverantwortlichkeit kann nach den §§ 31 i.V.m. 69a StVZO gegeben sein.
Grundvoraussetzung hierzu ist, dass der verantwortliche Halter von dem Zustand des Fahrzeugs Kenntnis hat und sich das Fahrzeug in seinem Zugriffsbereich befinden muss.
Der Unternehmer ist nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet, seine Fahrer zu unterweisen.
Fit am Lenkrad
Wer an der Obergrenze der möglichen Belastbarkeit seine Arbeit verrichten muss - und das trifft auf alle Lkw-Fahrer/innen zu - sollte unbedingt etwas unternehmen, um seinen Arbeitstag stressfrei und gut geplant abwickeln zu können. Hier gilt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt, dass man gut ausgeruht den Arbeitstag antreten soll, wann immer dieser beginnt, ob frühmorgens oder in den Abendstunden. Liegt ein wohlverdientes Wochenende vor dem Arbeitsanfang, sollte man darauf achten, mindestens 12 Stunden vor Dienstbeginn keinen Alkohol zu trinken, um der gefährlichen und oft unterschätzten Restalkoholphase auszuweichen. Hier kann man die Erkenntnis nutzen, dass der Körper während des Schlafens nur ca. 0,1 Promille pro Stunde abbaut.
Weitere Voraussetzungen für einen wirklich guten Arbeitstag kann man bei Berücksichtigung folgender Punkte selbst schaffen:
- Bequeme und zweckmäßige Arbeitskleidung tragen und festes Schuhwerk wählen.
- Auf gesunde Ernährung achten ( nicht immer leicht, die Pommesbuden locken ) und über den Tag verteilt mehrere kleinere Mahlzeiten zu sich nehmen. Dies verhindert Müdigkeitsattacken und Völlegefühl.
- Als Energiequelle kommen Kohlenhydrate in Frage. Sie verhindern ein Absinken des Blutzuckerspiegels und beugen so Leistungs- und Konzentrationsschwächen vor.
- Vorgeschriebene Pausen unbedingt einhalten (auch unter Zeitdruck) und während dieser Zeit versuchen, durch kleinere gymnastische Übungen den Kreislauf in Schwung zu bringen und Sauerstoff zu tanken.
- Häufiger während der Fahrt die Sitzposition wechseln um dem monotonen Zustand im Fahrerhaus entgegen zu wirken. Dabei kann man auch die beste Gurtposition herausfinden, und das kann lebensrettend sein.
- Man sollte während der Fahrt tunlichst alle Nebenbeschäftigungen unterlassen, die vom konzentrierten Lenken eines 40 Tonnen Lkw abhalten. Dazu gehören unter anderem: Lesen, Kaffeetrinken, Fernsehen, Landkartenstudium, Handytelefonate, Obst schälen, Pediküre, Navigationsfunktionen ändern und viele Dinge mehr.
Eine Sekunde nicht aufgepasst bei 80 km/h, bedeuten 22 Meter “Blindflug”, die tödlich enden können.
Diese Tipps können Sie hier herunterladen.
Europäische Krankenversicherungskarte
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte.
Downloaden Sie sich das aktuelle Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit HIER!
Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) kann sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befinden. Sie ersetzt den bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen „Auslandskrankenschein“ und ermöglicht den Versicherten so eine unbürokratische medizinische Behandlung im europäischen Ausland.
Die Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche Merkmale auf, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen europäischen Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.
Laden Sie hier die komplette Information zur Europäischen Krankenversicherungskarte herunter.
Licht bei Tag - Sicherheit hat Vorrang
Sehen und gesehen werden, und das zu allen Tageszeiten und bei allen Witterungsbedingungen, kann Menschenleben retten. Gerade im Winterhalbjahr ist die Erkennbarkeit eines Fahrzeugs von großer Bedeutung für alle Verkehrsteilnehmer.
Ideal, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden, ist das sogenannte Tagfahrlicht. Da es höher leuchten darf als das Abblendlicht, ist es nach Einschätzung vieler Experten für die Erkennbarkeit eines Fahrzeugs sogar besser geeignet als das Abblendlicht. Seit 2011 besteht laut einer EU-Verordnung bei allen neuen PKW-Modellen und seit 2012 bei allen neuen LKW-Modellen eine Ausrüstungspflicht für Tagfahrlicht. Eine Nachrüstung für ältere Modelle ist ebenfalls möglich.
Bei schlechter Sicht reicht jedoch das Tagfahrlicht nicht aus. Dann ist Abblendlicht Pflicht:. § 17 StVO schreibt vor, dass bei Dunkelheit oder bei eingeschränkter Sicht, also wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren ist. Viele Fahrzeuge verfügen deshalb über eine automatische Steuerung, die bei schlechter Sicht das Abblendlicht automatisch einschaltet.
Eine grundsätzliche Pflicht zum Fahren mit Licht auch am Tag herrscht in Deutschland zwar nicht, aber dennoch empfiehlt es sich, immer mit Licht zu fahren, denn
„SICHERHEIT HAT IMMER VORRANG"
Das haben viele europäische Länder schon länger erkannt: Einige, wenn auch nicht alle, haben das Fahren mit Licht, auch tagsüber, schon seit langem als „Pflichtprogramm" eingeführt. In Kroatien und Moldawien ist das Abblendlicht in den Wintermonaten tagsüber auf allen Straßen einzuschalten. In Italien, Ungarn, Rumänien und Russland gilt die Lichtpflicht bei Tag nur außerorts und auf Autobahnen. Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern (mit Ausnahme von Norwegen) und Italien verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Der ADAC empfiehlt, sicherheitshalber dort immer mit Abblendlicht u fahren.
Eine Liste der Länder mit Lichtpflicht und der bei Nichtbeachtung dohenden Bußgelder haben wir rechts aufgeführt.
Videos
DocStop Imagefilm
DocStop fuer Brummifahrer WDR DerWesten
Video der Kassenärztlichen Vereinigung
Beitrag des MDR aus 2014
Sat1 Nachrichten über DocStop
Eröffnung des ersten DocStop-Stützpunkts in Polen
Eisplatten auf dem Lkw-Dach sind gefährlich
Deutscher Arbeitsschutzpreis 2013: Sonderpreis für DocStop
Rainer Bernickel erhält das Bundesverdienstkreuz